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ÜBER DEN
STÜTZPUNKT

Mission

MISSION & GESCHICHTE

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Im Sommer 2000 entwickelten Peter Eigler und Dietmar Köhlbichler, beide erfahrene Weltcupfahrer und staatlich geprüfte Trainer, das Konzept für den Ski-Stützpunkt Ostallgäu-Außerfern. Dieses grenzüberschreitende Programm, das das Ostallgäu und Außerfern/Tirol verbindet, bietet jungen, talentierten Skisportlern ortsnahe und vielfältige Trainingsmöglichkeiten. Dank kurzer Fahrzeiten zu den Trainingsstätten und enger Zusammenarbeit mit den Schulen ist ein intensives Training möglich, das gleichzeitig Raum für schulische und private Aktivitäten lässt.

Heute umfasst der Stützpunkt 11 regionale Skiclubs. Der Erfolg basiert auf der hervorragenden Nachwuchsarbeit in den Vereinen und ihrer loyalen Unterstützung des Stützpunkts. Diese enge Zusammenarbeit hat bemerkenswerte Ergebnisse hervorgebracht.

Das Konzept, das ab Winter 2000/2001 umgesetzt wurde, war damals wegweisend und fand viele Nachahmer. Der Stützpunkt legte den Grundstein für die Karrieren zahlreicher Nationalkaderläufer, Weltcupfahrer im Skicross sowie Olympiateilnehmer wie Julia Manhard (Vancouver) und Florian Eigler (Sotschi).

Im Herbst 2018 gründete Robert Jung, ehemaliger 2. Vorstand des Stützpunkts Ostallgäu-Außerfern (2018–2024), den DECKEL MAHO Ski Cup.

Diese beliebte Rennserie im Ostallgäu mit fünf Rennen pro Saison, ausgerichtet durch die Mitgliedsvereine des Stützpunkts, ist ein Meilenstein für den regionalen Skisport und zieht pro Rennen bis zu 200 junge Teilnehmen der Klassen U10 bis U18 an.

Ganzjährige Förderung: Von Sommertraining bis Schneeeinheiten

Bereits im Sommertraining, das am Gymnasium Hohenschwangau stattfindet, werden die Grundlagen für den Winter gelegt. Bis zu vier geführten Einheiten pro Woche konzentrieren sich auf Kraft, Koordination, Schnelligkeit und Ausdauer. Diese Vorbereitung ermöglicht es den Athleten, an Konditionswettkämpfen erfolgreich teilzunehmen.

Im August beginnt die erste Schneevorbereitung in der Skihalle, wo intensiv an der Technik gearbeitet wird. Gleichzeitig spielen Ausdauer, Konzentration und Leidenschaft eine entscheidende Rolle. Während dieser Trainingseinheiten absolvieren die jungen Sportler bis zu 2.000 Slalomtore – verteilt auf mehrere Tage.

Ab Ende September verlagert sich das Training je nach Schneelage auf die Gletscher. Erste Wochenend-Lehrgänge finden bereits in dieser frühen Phase statt, um die Technik weiter zu verfeinern und die Athleten optimal auf die Saison vorzubereiten.

Schule und Leistungssport: Eine starke Partnerschaft

Die Vereinbarkeit von Schule und Leistungssport hat am Stützpunkt Ostallgäu oberste Priorität. Barbara Huber, Leiterin des von Kultusministerium und DSV/ BSV gemeinsamen PZW-Programms (Partnerzentrum des Wintersports) Ski alpin im Ostallgäu am Gymnasium mit Internat Hohenschwangau, engagiert sich mit großer Hingabe für die schulische und sportliche Entwicklung der Athleten. Während mehrtägiger Trainingslehrgänge – ob auf dem Kaunertaler Gletscher, in Livigno, Jerzens oder in der Skihalle – werden feste Lernzeiten integriert, um auch die schulische Weiterbildung sicherzustellen. Bei Bedarf steht den Athleten zudem kostenloser Förderunterricht im Rahmen des PZWs zur Verfügung.

„Unser Ziel ist es, die jungen Sportler nicht nur sportlich, sondern auch schulisch nachhaltig zu unterstützen,“ betont Barbara Huber.

Zukunft gestalten: Gemeinsam für den Skisport

Mit einem hochmotivierten Trainerteam möchten wir an die bisherigen Erfolge anknüpfen. Dafür benötigen wir weiterhin die tatkräftige Unterstützung der Vereine, die Loyalität von Sponsoren, das Engagement der Eltern und vor allem die Begeisterung der Kinder für den Skisport in unserer einzigartigen Umgebung.

Gemeinsam setzen wir alles daran, den Nachwuchs im Skisport auf höchstem Niveau zu fördern – für eine erfolgreiche Zukunft.

Kontakt
Mitgliedschaften

VERBÄNDE

Deutscher Skiverband (DSV)

Allgäuer Skiverband (ASV)

Bayrischer Skiverband (BSV)

Förderverein für das staatl. Gymnasium mit Internat Hohenschwangau e.V.

Mitgliedsvereine

MITGLIEDS
VEREINE

Des Ski Stützpunkt Ostallgäu - Außerfern

Inzwischen sind 11 regionale Skiclubs Teil des Ski-Stützpunkt Ostallgäu-Außerfern. Nur durch die hervorragende Nachwuchsarbeit in den Vereinen und die dazugehörigen Loylität zum Stützpunkt lassen die bisher hervorragenden Ergebnisse zu.

Skiclub Nesselwang

Skiklub Nesselwang

Skiclub-Logo

Skiclub Seeg, Hoferau, Eisenberg

sc-logo

Skiclub Jungholz

Skiklub Wertach

Skiclub Pfronten

SKI CLUB Füssen

Skiclub Halblech

Renngemeinschaft Burig

Ski-Club Königsbrunn

Skiklub Mittelberg/Oy

Skiclub Marktoberdorf

Vorstand

DER
VORSTAND

1. Vorsitzende: Lars Gittermann
2. Vorsitzender: Fabian Brambrink

1. Schriftführerin:  Barbara Huber
2. Schriftführerin: Susanne Rieß

1. Kassierer:  Manuela Uhl
2. Kassierer:  Manuela Engels

VEREINS
SATZUNG

Satzung

§ 1

Der Verein führt den Namen: „Förderverein Skinachwuchs Stützpunkt Ostallgäu – Außerfern“. Der Sitz des Vereines ist Pfronten. Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf den politischen Bereich Ostallgäu und Außerfern. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Der Zweck des Vereines ist die Förderung des Ostallgäuer und Außerferner Skinachwuchses, zur Steigerung der sportlichen Leistungen.

Ferner verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Förderverein unterstützt die örtlichen Vereine und deren Mitglieder. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er kann dennoch nicht selbst beim BSV, DSV oder vergleichbaren österreichischen Verbänden Mitglied werden.

§ 3

Als Mittel zur Erreichung des Vereinszwecke dienen:
Die genaue Beachtung der vom BLSV herausgegebenen Satzungen und Richtlinien, sowie die Satzungen des Stützpunkt Ostallgäu-Außerfern.

§ 4

Mittel für die Aufgaben des Stützpunkts

Organisatorische Mittel:

Veranstaltungen und Unterstützungen von Trainingskursen und Wettkämpfen, einschl. der konditionellen Vorbereitung des Skinachwuchses.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln/Vermögen des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5

Mitgliedschaft

Mitglieder des Stützpunktes können alle Vereine aus den jeweiligen Vereinen des Bereiches Ostallgäu und Außerfern werden. Jeder Verein der Mitglied werden will muss einen schriftlichen Antrag an den Vorstand des Stützpunkts Ostallgäu-Außerfern richten. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Jedes Mitglied ist berechtigt unter Einhaltung einer 6-monatigen Frist zum jeweiligen Ende des Geschäftsjahres seinen Austritt schriftlich zu erklären. Das austretende Mitglied hat dann keinerlei Ansprüche auf Anteile des Vereinsvermögens o.ä. zu diesem Zeitpunkt.

§ 6

Organe des Vereins sind

a) die Generalversammlung

b) der Vorstand

§ 7

Rechte der Mitglieder des Stützpunkts

Die Mitglieder des Stützpunkts haben jene Rechte, die sich aus dieser Satzung ergeben, besonders das aktive und passive Wahlrecht.

Besonders aber: a) das Antragsrecht an die Leitung des Stützpunkts

b) das Recht zur Einbringung von Wahlvorschlägen

c) das Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und zwar:

– jedes Mitglied hat eine Grundstimme.

§ 8

Pflichten der Mitglieder

Wahrung der Interessen des Stützpunkts, d.h. die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung jährlich beschlossenen Höhe verpflichtet.

§ 9

Ausschluss aus dem Verein

Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, welche den Vereinszweck verletzen oder die Interessen des Vereins schädigen, sowie dessen Anweisungen absichtlich nicht befolgen, durch Beschluss vom Verein auszuschließen. Dieser Beschluss wird mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Der Beschluss ist dem auszuschließenden Mitglied schriftlich bekannt zu geben. Ausgeschlossene Mitglieder können, gegenüber dem Verein keine Ansprüche irgendwelcher Art stellen. Sie verlieren alle aus dem Vereinsleben erworbenen Rechte.

§ 10

Die Generalversammlung, ihre Obliegenheiten und die Geschäftsordnung

Einmal jährlich hat der Vorstand eine ordentliche Generalversammlung einzuberufen. Die Tagesordnung hierzu ist dem Mitglied 14 Tage vorher schriftlich bekannt zu geben. Der Generalversammlung sind insbesondere vorbehalten:

a) die Wahl des Vorstandes

b) Änderung der Statuten, sowie deren Ergänzungen

c) die Beschlussfassung über den vom Vorstand aufgestellten jährlichen Voranschlag

d) die Entgegennahme und Beschlussfassung des jährlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes

e) die Entlastung des Vorstands aufgrund des Rechenschaftsberichts

f) die Wahl der Kassenprüfer und die Entgegennahme der Berichte und deren Entlastung

g) die freiwillige Auflösung des Vereins

h) sonstige Angelegenheiten, insbesondere solche, die wegen ihrer Tragweite und Bedeutung für die Gesamtinteressen des Vereins von der Gesamtheit der Mitglieder beschlossen werden sollen

Außerordentliche Generalversammlungen können vom Vorstand nach Bedarf einberufen werden. Eine außerordentliche Generalversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn diese mindestens 2/3 der Mitglieder, unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich verlangt. Der Vorstand ist in diesem Falle verpflichtet, die Versammlung innerhalb eines Monats einzuberufen.

Das Verfahren zur Einberufung ist bei der a.o. gleich, wie bei der ordentlichen Generalversammlung.

Jede Generalversammlung ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Alle Wahlen und Beschlüsse der Generalversammlung erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Abstimmungen werden generell offen geführt, es sei denn, dass eine 2/3 Mehrheit eine geheime Wahl beschließt. Bei Wahlen gilt ein Wahlvorschlag bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Bei Beschlüssen gibt die Stimme des Vorsitzenden, der ebenfalls mit zustimmen hat, bei Stimmengleichheit den Ausschlag. Für den Beschluss der Vereinsauflösung ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der Stimmen, aller anwesenden Mitglieder erforderlich. Über die Generalversammlungen und über die Sitzungen des Vorstands ist ein Protokollbuch zu führen, in welchem deren Verlauf in seinen wichtigsten Teilen kurz festgehalten ist. Jedes Protokoll ist vom Vorstand und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 11

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem Schriftführer und dessen Stellvertreter und dem Kassier und dessen Stellvertreter.

Sämtliche Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf zwei Jahre gewählt. Gewählt werden kann nur wer bei der Generalversammlung anwesend ist oder sich vorher mit seiner Benennung schriftlich einverstanden erklärt hat. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem Vorsitzendem und dessen stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

Im Innenverhältnis sind die stellvertretenden Vorsitzenden zur Vertretung nur berechtigt, wenn der Vorsitzende verhindert ist.

§ 12

Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Der 1. Vorsitzende oder dessen Stellvertreter vertritt den Verein nach außen gegenüber den Behörden und dritten Personen. Er beruft die Sitzungen ein und führt in den Sitzungen und Versammlungen den Vorsitz. Er vollzieht die Beschlüsse des Vorstandes, sowie der Generalversammlung.

Der Schriftführer oder dessen Stellvertreter führt bei Sitzungen und Versammlungen das Protokoll, er verfasst alle, die vom Verein ausgehenden Schriften und Dokumente.

Der Kassier oder dessen Stellvertreter verwaltet das Vermögen des Vereins. Zu diesem Zweck hat er ein Kassenbuch zu führen. Der Kassier ist dem Vorstand gegenüber für eine einwandfreie und ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich.

Der Vorstand ist der Generalversammlung gegenüber für die Durchführung ihrer Beschlüsse, für die Leitung des Vereins und die Vermögensverwaltung verantwortlich und hat dieser jährlich anlässlich des Jahresrechnungsabschlusses, Rechenschaft abzugeben. Im Rahmen der laufenden Geschäfte ist der Vorstand berechtigt Verträge abzuschließen und Willenserklärungen abzugeben, sofern hierbei ein Betrag von EUR 2.000,– nicht überschritten wird.

§ 13

Pflichten des Vorstandes

1) die Verwaltung des Vermögens

2) die Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern

3) die Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen

4) die Vorbereitung der Anträge für die Generalversammlung

5) die Durchführung der Beschlüsse der Generalversammlung

6) die Aufstellung des jährlichen Voranschlages und des jährlichen Rechnungsabschlusses

7) die Erledigung aller Vereinsangelegenheiten die nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende, der ebenfalls mit zustimmen hat, mit seiner Stimme den Ausschlag. Die Stimmabgabe ist mündlich. Sie kann von Vorsitzenden durch Erheben der Hand oder durch Erheben vom Sitz durchgeführt werden.

Es bleibt dem Vorstand überlassen, in einzelnen Fällen, auch die geheime Abstimmung zu beschließen. Über die Sitzungen des Vorstandes sind Protokolle zu führen.

Wichtige Schriftstücke und Bekanntmachungen des Vereines müssen vom Vorstand und vom Schriftführer unterzeichnet werden. Betreffen sie Kassenangelegenheiten, so hat anstelle des Schriftführers, der Kassier gemeinsam mit dem Vorstand zu unterschreiben.

§ 14

Die Kassenprüfer

Von der Generalversammlung werden zwei Kassenprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen, auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Kassenprüfer haben die Pflicht, die Kassengeschäfte und die übrigen Vermögensverwaltung des Vereins zu überwachen, jährlich mindestens zwei unvermutete Kassenprüfungen durchzuführen und der Generalversammlung zu berichten.

§ 15

Auflösung des Vereins

Die freiwillige Auflösung des Stützpunktes bedarf eines Beschlusses mit 3/4 Mehrheit einer ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Skiclub Halblech, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Die Liquidation führt ein hierfür zu bestimmender Ausschuss durch, der aus Mitgliedern des letzten Vorstandes gewählt wird.

REGELMENT
DECKEL MAHO SKICUP

Regelment Deckel Maho Cup
völkl

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Rennen des Deckel Maho Ski Cup sind eine Rennserie, bestehend aus vier Rennen plus einem Finale.

 

2. Termine | Orte

Die Veranstaltungen werden im Rahmen der Stützpunktsitzung des Fördervereins Stützpunkt OAL/Außerfern e.V. vergeben.

 

3. Wertung

In den Einzelrennen wird nach der 25er Punkteregelung gewertet

  • Platz 1:  25 Punkte

  • Platz 2: 20 Punkte

  • Platz 3: 15 Punkte

  • Platz 4: 12 Punkte

  • Platz 5: 11 Punkte

u.s.w.

  • Platz 15: 1 Punkt

  • Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung in den jeweiligen Einzelrennen

  • Kommen mehr als vier Rennen in die Wertung gibt es ein Streichergebnis

  • Bei vier oder weniger Rennen gibt es kein Streichresultat

  • Gesamtsieger ist diejenige/derjenige mit der höchsten Punktzahl in den einzelnen Klassen

 

4. Teilnahmeberechtigung

Kinder, Schüler und Jugendliche der Klassen U10/U12/U14/U16/U18 aus den Mitgliedsvereinen des Stützpunkt OAL-Außerfern sowie die Vereine des Ostallgäus und dem angrenzenden Außerfern.

 

5. Ausschreibung

Jeder durchführende Verein übermittelt rechtzeitig eine Ausschreibung per Mail an Raceengine. Die Ausschreibung sowie die dazugehörigen Ergebnislisten werden auf www.raceengine.de  veröffentlicht.

 

6. Startgeld

Für die Teilnahme ist pro gemeldeten Läufer ein Startgeld zu entrichten.

  • Riesenslalom 1 Durchgang > 7,00 EUR + 3,00 EUR Cup Zuschlag

  • Slalom 1 Durchgang > 7,00 EUR + 3,00 EUR Cup Zuschlag

 

7. Meldungen

Meldungen sind vereinsweise über Raceengine (www.raceengine.de) abzugeben. 

 

8. Absagen

Absagen oder Verlegungen werden über das Internet oder Infoband des jeweiligen Veranstalters bekannt gegeben.

 

9. Siegerehrung und Preise

Der Stützpunkt stellt die Preise der Einzelrennen (Platz 1-5 der Klassen U10, U12 und U14; Platz 1-3 der Klassen U16 und U18). Für die Plätze 1-10 erhalten die Läufer eine Tafel Schokolade. Diese ist vom jeweiligen Veranstalter zu übernehmen. Die Preise der Gesamtsiegerehrung übernimmt wiederum der Stützpunkt.

Tombolapreise anlässlich der Siegerehrung werden nur an anwesende Läufer vergeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

 

HAFTUNG

1. Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer (DSV):

In der DSV-Aktivenerklärung für den Erhalt ihres Startpasses haben die Teilnehmer detailliert erklärt Kenntnis zu haben von den wettkampfspezifischen Risiken und Gefahren sowie diese zu akzeptieren. Weiter darüber informiert zu sein, dass sie insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich haben sie sich verpflichtet eine eigene Risokobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen Könnens sich zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem verpflichtet auf von ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum einen die Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie zum anderen deren Anforderungen gewachsen zu sein. Zudem haben sie in der Aktiven Erklärung ausdrücklich bestätigt für das von ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese Erklärungen sind gerade auch für diesen Wettkampf verbindlich.

2. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen:

Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer erklärt sich weiter bereit sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse, ausreichend Versicherungsschutz zu haben.

Stützpunkt Ostallgäu

Kontakt

Ski Stützpunkt Ostallgäu - Außerfern

Liebe Rennsportfreunde,

unsere Vorstände und Trainer sind in der Regel berufstätig.

Wir bitten Sie deshalb vorzugsweise per E-Mail oder dem unten aufgeführten Kontaktformular mit uns Kontakt aufzunehmen. Besten Dank!

Vielen Dank für das Einreichen!

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Förderverein Skinachwuchs Stützpunkt

Ostallgäu-Außerfern e.V.
Burgweg 4
87484 Nesselwang

+49 151 21223047

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